Was ist Psychotherapie?
Unter Psychotherapie versteht man die Heilung oder Linderung von psychischen Belastungen mit Krankheitswert. Dabei werden im Rahmen einer Psychotherapie zur Behandlung dieser Beschwerden ausschließlich psychologische Methoden, wie beispielsweise das vertrauensvolle und offene Gespräch oder Entspannungsübungen, angewendet.
Davon abzugrenzen ist eine psychologische Beratung oder das Coaching – hier leidet die Person nicht an einer psychischen Erkrankung, sondern sucht Rat oder Unterstützung bei einem spezifischen, meist eng umrissenen Thema (z.B. zur beruflichen Situation oder bei Beziehungsproblemen).
Nachfolgend finden Sie genauere Informationen zum Weg in eine Psychotherapie. Dabei kann sich der Zugangsweg je nach Kostenträger (Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Unfallkasse) etwas unterscheiden. Details dazu finden Sie auch unter Kostenübernahme.
Erstgespräch / Psychotherapeutische Sprechstunde
Zum 01. April 2017 ist die neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten. Diese sieht u.a. vor, dass gesetzlich versicherte Klienten zeitnah einen Termin zur ersten Orientierung bei einem Psychotherapeuten erhalten sollen. Diese neue Regelung ermöglicht es, frühzeitig mit einem Therapeuten über die aktuellen Beschwerden zu sprechen und entsprechend notwendige Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Die Therapeuten müssen für diese sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde ein gewisses Zeitkontingent pro Woche reservieren.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde geht es um eine erste diagnostische Einordnung der Beschwerden und die Überprüfung, welche Hilfestellungen in Ihrem Fall zielführend sein könnten (ambulante Psychotherapie, Rehabilitation, Aufsuchen einer Beratungsstelle…). Das Ergebnis dieses Gesprächs erhalten Sie am Ende auch auf einem Formular zusammengefasst.
Leider bedeutet dieses neue Beratungsangebot jedoch nicht, dass der durchführende Therapeut Ihnen auch einen Therapieplatz zur Verfügung stellen kann. Falls Sie nach diesem Erstgespräch Interesse daran haben Probesitzungen bei mir in Anspruch zu nehmen, informiere ich Sie gern über meine aktuellen Wartezeiten.
Es ist nicht leicht mit einer fremden Person über das eigene psychische Befinden zu sprechen. Ihre diesbezüglichen Grenzen und Bedenken werden natürlich berücksichtigt und gewahrt. Selbstverständlich stehe ich als Psychotherapeutin unter Schweigepflicht.
Probatorische Sitzungen
Zwei bis maximal vier weitere Sitzungen dienen dem gegenseitigem Kennenlernen und werden auch als probatorische Sitzungen bezeichnet. In dieser Phase werden wir eine Anamnese und eine formale Diagnostik durchführen. Dabei setze ich auch standardisierte und wissenschaftlich geprüfte Fragebögen und Interviewverfahren ein. Darüber hinaus werden wir gemeinsam einen Behandlungsplan entwerfen. Wir können in dieser Zeit überprüfen, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können und ob das von mir skizzierte Therapiekonzept zu Ihnen passt. Erst wenn wir uns zur Zusammenarbeit entschließen, muss ein entsprechender Antrag beim Kostenträger eingereicht werden.
Ablauf der Therapiesitzungen
Wenn die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, kann die Therapie begonnen werden. Ihre persönlichen Ziele sowie der erstellte Behandlungsplan sind dabei der Leitfaden der Therapie.
Ich arbeite hauptsächlich mit verhaltenstherapeutischen Methoden. Neben „klassischen“ Techniken, wie beispielsweise Expositionen, Entspannungsübungen oder Methoden der kognitiven (gedanklichen) Umstrukturierung, biete ich achtsamkeitsbasierte Übungen und hilfreiche Vorstellungsbilder (Imaginationen) in meinen Therapien an. In der Traumatherapie integriere ich auch gestalttherapeutische Elemente in die Behandlung. Weitere Erläuterungen zu den von mir angewendeten Methoden finden Sie auch unter Arbeitsschwerpunkte.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der von mir eingesetzten Techniken, Übungen und Interventionen sind mir besonders wichtig. Deshalb werde ich Ihnen vorab den Sinn und die Wirkweise der eingesetzten Methoden erläutern und Ihr diesbezügliches Einverständnis einholen.
Therapiedauer und -frequenz
Die Dauer einer Verhaltenstherapie variiert sehr stark und erstreckt sich von einigen wenigen Sitzungen bis zu Langzeitbehandlungen, die über einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren erfolgen. Dies hängt natürlich vor allem von den anvisierten Therapiezielen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen bei einer Verhaltenstherapie maximal ein Kontingent von 80 Sitzungen. Bei Privatversicherungen hängt dies vom abgeschlossenen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Üblicherweise finden die Termine wöchentlich oder 14-tägig statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Dauer der Sitzung oder die Frequenz des Kontaktes können auch erhöht werden, wenn es die Therapiesituation erfordert (z.B. für das Durchführen bestimmter Übungen). Zum Ende der Behandlung wird der Kontakt in der Regel ausgeschlichen.