Bild Antrag auf Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel übernommen. Dabei sind das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen (siehe auch Ablauf) noch nicht genehmigungspflichtig – hierfür genügt es, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Nach den probatorischen Sitzungen muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, hängt von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.
Die Beihilfe übernimmt in der Regel den durch sie versicherten Anteil. Nach den ersten 5 probatorischen Sitzungen muss hierfür ein Antrag bei der Beihilfe gestellt werden.

Unfallversicherte / BG-Fälle

Ich bin als Therapeutin im sogenannten Psychotherapeutenverfahren der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zugelassen. Falls in Ihrem Fall die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger in Frage kommt (z.B. bei psychischen Beschwerden nach einem Arbeits- oder Wegeunfall), besprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Unfallkasse/ Berufsgenossenschaft, ob die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Für Unfallversicherte sind bereits die 5 probatorischen Sitzungen genehmigungspflichtig. Sobald wir einen Erstgesprächstermin vereinbart haben, müssen Sie Ihren Sachbearbeiter darüber informieren, damit dieser die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme erstellen kann.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie Behandlungskosten auch selbst bezahlen. Deren Höhe richten sich stets nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit 100,55 Euro pro Sitzung (50 Min.).

Beratung

Nicht immer muss es eine Psychotherapie sein, manchmal genügt auch schon ein Experten-Rat zu einer spezifischen Fragestellung. Die Kosten für eine solche Beratung müssen im Regelfall von Ihnen selbst übernommen werden und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Satz beträgt 100,55 Euro pro Sitzung (50 Min.).